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    Seniorenwegweiser

Wohnen und leben im Alter

Sehr viele Menschen plagen Ängste vor dem Älterwerden. Im Alter mag der Körper nicht mehr ganz so agil und knackig sein wie in jungen Jahren, doch lassen die Menge an Lebenserfahrungen dies nicht hinten anstellen ?

Auch wenn es gelegentlich langsamer gehen muss: Beim Älter werden muss niemand auf Freude am Leben und Spaß verzichten. Wahrlich mit Recht, darf sich ein alter Mensch entspannt nach hinten lehnen und sein verbleibendes Leben genießen - denn DAS haben sich alle unsere älteren Mitmenschen wirklich verdient. Ob Freizeit, Ehrenamt, Sport, Ausflüge, aber auch das Thema Betreuung und Pflege im Alter - hier gibt es Informationen, wie das Leben im Alter leichter und schöner gestaltet werden kann. Wir dürfen uns alle nichts vormachen. In fortgeschrittenem Alter wird es jedem Menschen früher oder später schwerer fallen, viele Treppen steigen zu müssen oder den Haushalt zu führen. Die zu große Wohnung in Ordnung zu halten oder das geliebte, vertraute, große Haus mit großzügigem Garten zu unterhalten, all das kann so manchen älteren Menschen erdrücken. Noch immer wollen aber viele ältere Menschen nicht wahrhaben, dass sie alleine – ohne Unterstützung – nicht mehr klarkommen. Da  gibt es viele Möglichkeiten – vor der Alternative : Pflegeheim.

Ist die Mobilität altersbedingt oder durch Krankheit eingeschränkt, möchten viele ältere Menschen dennoch möglichst selbständig in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.

Die Wohnungen sind selten auf die besonderen Anforderungen zugeschnitten, die nun auftreten. Die Wohnberatung will älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen helfen, weiterhin selbstbestimmt in der Wohnung zu bleiben und einen eigenen Haushalt zu führen. Neben persönlichen Hilfen (ambulanter Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe) ist es wichtig, den Wohnraum anzupassen. Oft können kleine Veränderungen oder Umbaumaßnahmen Großes bewirken.

Weiterlesen: Wohnberatung

Das sogenannte Betreute Wohnen oder Service-Wohnen ist eine ambulante Wohnform in einer angemieteten oder gekauften Wohnung innerhalb einer Wohnanlage oder eines Hauses.

In der Regel sind es eher kleinere Wohneinheiten, die seniorengerecht ausgestattet sind. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass diese auch barrierefrei sind ! Dennoch kann bei eingeschränkter Beweglichkeit eine selbständige Haushaltsführung möglich bleiben. Auch gibt es Wohnanlagen, in denen es zusätzlich Gemeinschaftsräume gibt. Mit dem Miet- oder Kaufvertrag ist oft ein Betreuungsvertrag kombiniert. Darin werden Leistungen und Kosten für beispielsweise festinstallierte Notrufsysteme oder Ansprechpersonen vor Ort (stundenweise oder rund um die Uhr) geregelt, die sogenannte Betreuungspauschale oder Grundleistung.

Weiterlesen: Betreutes Wohnen

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abWG) leben Menschen mit Pflegebedarf gemeinsam in einem Haushalt. Sie nehmen nach Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner lebt in einem eigenen Zimmer. So hat jede Person jederzeit einen Rückzugsraum für sich und ihren Besuch. Gleichzeitig ermöglichen die Küche und weitere Gemeinschaftsräume auch gemeinsame Aktivitäten mit den anderen aus der Wohngemeinschaft. In einer abWG wohnen höchstens 12 Personen gemeinsam. Das Leben in der abWG wird durch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Angehörigen gestaltet. Alle Mieterinnen und Mieter bilden das Selbstbestimmungsgremium, das alles rund um die abWG organisiert.

Weiterlesen: Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Der Haus-Notruf-Dienst ermöglicht Pflegebedürftigen solange wie möglich zu Hause zu bleiben und in Notsituationen schnell und zuverlässig Hilfe zu erhalten.

Ein einfacher „Knopfdruck“ an fest installierten oder tragbaren Sensoren in der Wohnung oder im Garten stellt den Kontakt mit der Rettungsleitstelle her.

Diese arbeitet eng mit den örtlichen Sozialstationen zusammen. Der Notruf gibt eine gewisse Sicherheit. Er kann helfen, einen nur aus Furcht vor Notfällen geplanten Umzug ins Heim zu vermeiden oder hinauszuschieben.

Zwischenzeitlich gibt es auch GPS Notrufsysteme, die vor allem für Menschen zu empfehlen sind, die noch selbst ihren Tagesablauf gestalten können und viel draussen sind. Gerne beraten Sie auch die Altenhilfefachberatung des Neckar-Odenwald-Kreises und der Pflegestützpunkte hierzu.

Beim Essen auf Rädern werden tiefgekühlte oder warme Mahlzeiten direkt ins Haus geliefert.

Sie können einzeln oder wochenweise bestellt werden – auch als leichte, vegetarische oder diätetische Kost. Häufig liefern Pflegedienste das Essen über einen Kooperationspartner. Oftmals bieten auch Gaststätten und Metzgereien einen Hol- und Bringdienst an. Ebenso bieten viele betreute Wohnanlagen einen Mittagstisch an oder liefern das Mittagessen nach Hause.

Bei Fragen zum Thema Essen auf Rädern helfen Ihnen auch die ambulanten Dienste vor Ort.

Ambulante Dienste helfen bei der Versorgung oder Pflege zu Hause.

  • Pflegerische Versorgung, wie Grundpflege, die unter anderem die Hilfe beim Waschen, An- und Auskleiden, Baden, Toilettengang, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege umfasst
  • Ärztlich verordnete Behandlungspflege, wie Verbandswechsel und Wundbehandlung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckerkontrolle
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, wie die Wohnungsreinigung, Waschen der Wäsche, Essenszubereitung, Abwasch, Einkaufshilfe
  • Essen auf Rädern
  • Hol- und Bringdienste
  • Hilfen zum Erhalt und zur Erweiterung sozialer Kontakte
  • Soziale Betreuung
  • Ergänzende Hilfen, wie Hausnotruf
  • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger

Weiterlesen: Ambulante Dienste

Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige und ihre Angehörigen nach § 45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in häuslicher Pflege mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Die Unterstützungsangebote im Alltag können sowohl im häuslichen Bereich als auch in Gruppen stattfinden.

Weiterlesen: Entlastungsangebote im Alltag

Tagespflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger noch zu Hause in seiner gewohnten Umgebung bzw. bei Angehörigen lebt, zum Teil aber tagsüber in einer Einrichtung gepflegt wird (sog. teilstationäre Pflege).

Dafür erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse je nach Pflegegrad monatlich bis zu 1.995 €  (es erfolgte keine Erhöhung durch die Pflegereform 2021). Darüber hinaus können zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden.

Die Tagespflegeeinrichtungen müssen im Sinne der Pflegeversicherung eine Zulassung nach § 71 Abs. 2 SGB XI haben. Sie richtet sich an pflegebedürftige Senior*innen, die noch alleine zu Hause leben können und von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden. Sie soll pflegende Angehörige entlasten. Durch die Teilnahme in der Tagespflege soll es pflegebedürftigen Senioren*innen ermöglicht werden, möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben zu können.  Sie soll den Erhalt der Selbstständigkeit fördern.

Weiterlesen: Tagespflegeeinrichtungen

Verhinderungspflege ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist. Pro Jahr erstattet die Pflegekasse maximal 1.612 €.

Verhinderungspflege wird auch anerkannt, wenn:

  • die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss.
  • alle Familienmitglieder bei der Ernte eingebunden sind (Landwirtschaft).
  • die Zeit überbrückt werden muss, bis ein Platz im Pflegeheim gefunden ist.
  • es sich um Kurzzeitpflege oder Sterbebegleitung in einem Hospiz handelt

Weiterlesen: Verhinderungspflege Ambulant und Stationär

Unter Kurzzeitpflege versteht man eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einem Seniorenpflegeheim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich/noch nicht möglich oder nicht ausreichend zu Hause sichergestellt ist oder werden kann.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einer Höhe von 1.774 € übernommen. Wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt es auch eine entsprechende Leistung der Krankenversicherung: die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39 c SGB V). Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt (mindestens Pflegegrad 2) und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.

Weiterlesen: Kurzzeitpflege

Umzug ins Pflegeheim? Das wünschen sich die wenigsten Senior*innen, viele sehen in dem Umzug eine  „Reise ohne Wiederkehr“ .

Doch dieser Schritt kann auch viele Vorzüge für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige darstellen. Die älteren Menschen können zusammen mit Gleichaltrigen ihren Lebensabend verbringen, sie  werden rund um die Uhr versorgt und können an vielen schönen geselligen Veranstaltungen teilnehmen. Aber auch für pflegende Angehörige kann dieser Schritt eine neu gewonnene Lebensqualität darstellen. Es fällt von ihnen die Last der ständigen Sorge. Sie haben wieder die Möglichkeit "Kraft" zu tanken, die sie für die gemeinsame Zeit bei den Besuchen ihres pflegebedürftigen Angehörigen für ein entspanntes Miteinander nutzen können.

Weiterlesen: Pflegeheimeinrichtungen

Als ambulanter Hospizdienst gelten alle Dienste, Gruppen und Initiativen, die Sterbebegleitung und palliativpflegerische Beratung für Palliativpatienten, meist in deren häuslicher Umgebung, erbringen.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, dem kranken Menschen zu ermöglichen, seine letzte Lebensphase mit größtmöglicher Lebensqualität in seiner gewohnten Umgebung zu verbringen. Ambulante Hospizdienste sind keine klassischen "Dienste"  wie ambulante Pflegedienste, Seniorenpflegeheime, Ärzte und Kliniken im Gesundheitswesen. Ein großer Teil der Leistungen wird ehrenamtlich erbracht. Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste.

Weiterlesen: Ambulante Hospizdienste und spezielle ambulante palliative Versorgung