Aktuelles
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Neuer Pflegekurs "Begleitung im Alltag" in Mosbach-Diedesheim
„Begleitung im Alltag“
Dieser Kurs ist für pflegende Angehörige, aber auch für alle interessierten Menschen, die schon immer mehr über die Betreuung und Pflege zu Hause wissen, bzw. sich sich auf eine mögliche Pflegesituation vorbereiten möchten oder diesen evtl. auch als gute Grundlage für den Einstieg in die organisierte/ ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe nutzen wollen.
Sie ist besonders auf die Bedürfnisse von Menschen im ländlichen Raum zugeschnitten.
Selbstbestimmtheit ist vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen von großer Bedeutung. So möchten viele Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Der Kurs hat zum Ziel, den Teilnehmenden Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen für die Betreuung, die Pflege und den Umgang mit älteren Menschen zu vermitteln.
Der Austausch über eigene Erfahrungen und das persönliche Gespräch mit anderen in der Gruppe soll auch Pflegenden helfen, mit ihren eigenen psychischen Belastungen in dieser Situation besser umzugehen.
Der Kurs (48 Unterrichtseinheiten) wird angeboten von der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg in Zusammenarbeit mit der AOK-Pflegekasse. Die Kosten werden von der AOK-Pflegekasse übernommen.
Kursbeginn ist am 23.09.25, Kurstermine sind dienstags und donnerstags (18:00 – 20:30 Uhr) in der AWO Seniorenwohnanlage Mosbach, Alte Brückenstr. 1, 74821 Mosbach.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Christel Erbacher, Tel.: 06283 8664 / 0160 91750720
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ODER
Andrea Körner, Altenhilfefach- und Wohnraumberatung LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Tel.: 06261 8422-84, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Flyer_Begleitung_im_Alltag.pdf
Änderung zum 1. Juli 2025-Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Zum 1. Juli 2025 erfolgt die Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrags für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2
Ab dem 1.Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst.