Aktuelles
Alles Wichtige und Aktuelle rund um die Pflege im Alter, über unseren Seniorenwegweiser und andere interessante Informationen für Senioren:
Höhere Pflegeleistungen ab 01.01.2025
Mit der Fortschreibung des Pflegeunterstützungs-und entlastungsgesetz (PUEG) hat der gesetzgeber eine Anpassung aller Leistungen der Pflegeversicherung zum 01.01.2025 beschlossen. Die Leistungsbeträge steigen jeweils um 4,5 %.
Neu ab 12.12.2024-Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige-Entlastungsbetrag für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unbürokratisch.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.