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Finanzielle Hilfen

Allgemeines

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung. Sie wird grundsätzlich nur gewährt, wenn andere Leistungen, eigene Mittel (Einkommen, Vermögen) und privatrechtliche Ansprüche nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Auch Unterhaltsansprüche sind vorrangige privatrechtliche Ansprüche.

Folgende Leistungen des SGB XII kommen in Frage:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung,
  • Hilfe zur Pflege - zu Hause, in Tagespflegeeinrichtungen oder im Heim
  • Hilfe zur Gesundheit bei fehlendem Krankenversicherungsschutz,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • Hilfe in anderen Lebenslagen, wie zB. Leistungen für Bestattungskosten.

Mit Ausnahme der Grundsicherung, die wird nur auf Antrag bezahlt wird – setzen alle Leistungen ab Bekanntwerden der Notlage ein. Der Anspruch muss daher rechtzeitig geltend gemacht werden und solange der Bedarf noch besteht.

Der Fachbereich Sozialhilfe bearbeitet beispielsweise Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und Wohngeld.

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